Lebenslagen
     Gesundheit
          1. Krankenversicherung

Beitrag zur Krankenversicherung und Zuzahlungen

Die gesundheitliche Versorgung der Versicherten wird von den Krankenkassen durchgeführt. Dafür erheben die Krankenkassen Beiträge.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Versicherungsstruktur können die einzelnen Krankenkassen daher verschieden hohe Beiträge festlegen.

Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber melden, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge und kümmert sich um die Einzahlung an die gesetzliche Krankenkasse.

Weitere Informationen zur Sozialversicherung (LL) bietet die Lebenslage "Arbeit und Beruf". Arbeitgeber finden weitere Informationen unter "Abführung von Steuern und Sozialabgaben (LL)".

Die Krankenkassen erarbeiten gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern gemäß den gesetzlichen Vorschriften einen Leistungskatalog, der die angebotenen Regelleistungen enthält. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse noch über die Regelleistungen hinausgehende Satzungsleistungen anbieten. Hier lohnt es sich, bei der Auswahl einer Krankenkasse die Angebote zu vergleichen.

Zuzahlungspflicht

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein, bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Leistungen gratis in Anspruch genommen werden können. Grundsätzlich müssen Versicherte Zuzahlungen leisten.

Zuzahlungen fallen unter anderem für folgende Leistungen an:

  • Arzneimittel
  • stationäre Behandlungen
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege

Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf Internetseiten vieler Krankenkassen. Dort finden Sie auch eine Liste von Medikamenten, für die seit 1. Juli 2006 keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.

Die Zuzahlungen betragen beispielsweise bei

  • Arzneimitteln: zehn Prozent des Abgabepreises (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
  • stationären Behandlungen: 10 Euro pro Tag
  • Heilmitteln: zehn Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung

Weitere Informationen zur Berechnung des Familienbruttoeinkommens, zu Freibeträgen und zur Möglichkeit, sich auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung zur Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Überschreiten der Belastungsgrenze.

Besonderheiten beim Krankenkassenbeitrag und der Zuzahlungspflicht gibt es für Schüler, Auszubildende, Studierende und chronisch Kranke.